Das Parlament von Malta hat am 14. Dezember 2021 mit 36 zu 27 Stimmen die Legalisierung vom Besitz in geringen Mengen sowie dem eigenen Anbau für den persönlichen Gebrauch von Cannabis beschlossen. Das Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten George Vella in Kraft.
Als erstes europäisches Land legalisiert Malta den Eigenanbau von Cannabis für den Eigenbedarf
Im Gesetz ist vorgesehen, dass volljährige Personen bis zu sieben Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit legal mitführen dürfen und der Anbau zu Hause sowie die Lagerung von 50 Gramm, unter der Voraussetzung, dass die Pflanzen durch Dritte nicht einsehbar sind, erlaubt ist.
Fortschritt mit bittersüßem Nachgeschmack
Die Regulierung bezüglich des Eigenanbaus sowie der Regulierung zum persönlichen Besitz ist in Europa ein Novum und die fortschrittlichste Regelung. Im Gegenzug wirken die hohen Geldstrafen, die zum Teil knappen Regulierungen der Menge in Cannabis Clubs sowie das öffentliche Konsumverbot, die hohen Bußgelder sowie die teilweise sehr knappen Mengenregulierungen und die Lagerung von der Ernte beim Eigenanbau unpraktikabel und fern der Wirklichkeit.
Ein entsprechender Hinweis zum Ausschluss von Touristen in Bezug auf die Regelung von Besitz sowie der Mitgliedschaft in Anbauclubs ist im Gesetz nicht vorhanden.
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Vorschriften für Maltas Cannabis Social Clubs
Unter anderem vorgesehen ist die Versorgung mit Cannabis für Erwachsene mittels Cannabis Social Clubs, wie sie in Spanien existieren. Lizenziert und kontrolliert werden die Clubs durch die neue Behörde Authority on the Responsible Use of Cannabis. Die Clubs unterliegen dem strikten Werbeverbot, dürfen keine Gewinne erwirtschaften und maximal 500 Mitglieder umfassen. Erlaubt ist lediglich eine Mitgliedschaft in einem Anbauclub.
Für jedes Mitglied gilt die monatlich maximale Abgabemenge von 50 Gramm respektive 7 Gramm täglich.
Die gesamthaft gelagerte Menge von 500 Gramm darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Dies erscheint bei einem Club mit einer Anzahl von 500 Mitgliedern sehr knapp bemessen.
Besitz und Lagerung von Cannabis in Malta
Die Lagerung und das Mitführen von Cannabis muss in Verpackungen erfolgen, welche dem jeweiligen Cannabis Club eindeutig zugewiesen werden können.
Damit werden der eigene Anbau sowie der Besitz einer geringen Menge von Cannabis erstmals legal, ohne dass ein Verstoß gegen das Gesetz vorliegt. Andere Staaten in Europa tolerieren den Eigenanbau und Besitz ebenfalls, jedoch bleibt es bei einem Verstoß gegen die Gesetze, welcher mit rechtlichen Unsicherheiten und unter bestimmten Umständen geduldet wird, wie das in den spanischen Anbauclubs und dem Eigenanbau in Spanien der Fall ist.
In der Öffentlichkeit sowie in Nachtclubs, Bars und ähnlichen Einrichtungen, zu welchen Minderjährigen der Zutritt untersagt ist, bleibt der Konsum von Cannabis weiterhin illegal.
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Konsequenzen bei Verstößen
Geahndet werden Verstöße gegen das Konsumverbot in der Öffentlichkeit mit einem Bußgeld von 235 Euro. Das Bußgeld für den Konsum von Cannabis in der Gegenwart von Minderjährigen beläuft sich auf 300 bis 500 Euro. Ein Bußgeld zwischen 50 und 100 Euro kommt zum Tragen, wenn eine Person mehr als 7 Gramm, jedoch weniger als 28 Gramm mit sich trägt. Als Straftaten gelten der Handel, die Weitergabe an Minderjährigen sowie das Mitführen von mehr als 28 Gramm.
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Autor: Immerwahres Lächeln