In der Welt des Nutzhanfs, der für seine vielfältigen Einsatzmöglichkeiten bekannt ist, hat sich eine problematische Regulierung eingeschlichen: die sogenannte „Rauschklausel“.
Die Absurdität der Rauschklausel in der Nutzhanf-Regulierung
Diese Klausel, die im aktuellen Kabinettsentwurf für die Regulierung von Nutzhanf festgelegt wurde, wirkt fast absurd. Die Klausel besagt, dass der Umgang mit Nutzhanf, der einen sehr niedrigen THC-Gehalt von höchstens 0,3 Prozent aufweisen muss, nur dann legal ist, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Diese Klausel hat in der Vergangenheit zu zahlreichen Strafverfahren und Urteilen geführt, obwohl Nutzhanfblüten praktisch nicht zum Rauschzweck verwendet werden.
Deutschlands Alleingang und internationale Perspektiven
Diese Rauschklausel ist einzigartig in Deutschland und findet sich in keinem anderen Land. Sie stellt eine unnötige und schwer nachvollziehbare Hürde dar und führt zu einer erheblichen Belastung für Landwirte und Gewerbetreibende, die mit Nutzhanf arbeiten. Im internationalen Vergleich wirkt diese Klausel besonders rückständig und schadet der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Nutzhanfwirtschaft.
Parallelen zu alkoholfreiem Bier und unverhältnismäßige Strafverfolgung
Die Rauschklausel zu Nutzhanf ist vergleichbar mit der polizeilichen Verfolgung des Verkaufs von alkoholfreiem Bier, nur weil theoretisch Schnaps daraus extrahiert werden könnte. Diese Analogie, die von Marijn Roersch van der Hoogte, einem Fachbereichskoordinator des BvCW, geäußert wurde, veranschaulicht die Absurdität der aktuellen Regulierung.
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Der Ruf nach einer klaren und fairen Regulierung
Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass die Rauschklausel überarbeitet oder sogar komplett abgeschafft werden sollte. Experten äußern die Hoffnung, dass die Regelung entweder klarer definiert oder gänzlich entfernt wird. Der zentrale Kritikpunkt ist, dass die Klausel zu einer unrechtmäßigen Beschlagnahmung von Nutzhanffeldern und der strafrechtlichen Verfolgung von Gewerbetreibenden geführt hat, die sich mit harmlosem Nutzhanf beschäftigten.
NutzhanfG – Ein Vorschlag für ein eigenständiges Gesetz
Um die deutsche Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und eine faire Behandlung von Nutzhanf zu gewährleisten, wird die Einführung eines eigenständigen Nutzhanf-Gesetzes (NutzhanfG) vorgeschlagen. Ein solches Gesetz könnte Klarheit und Sicherheit für Landwirte und Unternehmer bringen, die im Nutzhanfbereich tätig sind.
In diesem Blogpost haben wir die Problematik der Rauschklausel im Kontext der Nutzhanf-Regulierung ausführlich beleuchtet. Die Diskussion um diese Klausel zeigt, wie wichtig es ist, dass Gesetze und Regulierungen im Einklang mit der Realität und den Bedürfnissen der betroffenen Akteure stehen. Es bleibt zu hoffen, dass sich in Deutschland eine progressive und realitätsnahe Politik im Bereich Nutzhanf durchsetzen wird, die sowohl den Landwirten als auch der gesamten Hanfwirtschaft zugutekommt.
Quelle / Infos: Cannabisgesetz-Kabinettsentwurf
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Autor: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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